Banken können am Börsenhandel partizipieren, indem sie bestehende Kredite verkaufen oder kaufen. In den vergangenen Wochen hat der Börsenhandel der Banken für Verunsicherung seitens der Verbraucher geführt. Für den Fall, dass eine Bank bei einem Börsenhandel einen bestehenden Immobilienkredit verkauft, können der Darlehensbetrag und die fälligen Zinsen vom Kreditnehmer fällig gestellt und damit zeitnah gefordert werden. Dieser Börsenhandel der Banken verunsichert Verbraucher, denn selbst regelmäßig bediente Kredite können somit sofort fällig gestellt werden. Entweder der Kunde bringt das Kapital auf, oder die Bank kann die Immobilie einfordern.
Risk Management Exchange AG (RMX): Staatliche Reglementierung erlaubt Verkauf der Kredite nur mit Zustimmung der Kreditnehmer
Der Börsenhandel der Banken mit bestehenden Krediten resultiert aus der Tatsache, dass Banken, um Eigenkapital für neues Kreditgeschäft zu generieren, die Möglichkeit haben, bestehende Kredite an der Börse zu verkaufen und zu kaufen. Dadurch verbessern sich die Risikostrukturen der Banken und Eigenkapital wird frei gemacht.
Jetzt sollen diese Kredite lediglich unter der Prämisse eines festen Rechtsrahmens verkauft werden. Weiter bedarf es der Zustimmung der Käufer und der Verkäufer. Diese Vorschrift auf Gegenseitigkeit schützt den Verbraucher. Zusätzlich müssen die Konditionen für den jeweiligen Kreditnehmer unverändert bleiben. Das beruhigt den Verbraucher und sorgt für Rechtssicherheit. Angeschlossen sind derzeit dreizehn Banken, die sich dieser Transparenz stellen. Die Testphase, in der 13 Banken reglementiert gehandelt haben, ist abgeschlossen. Diese Spezialbörse wird nach Expertenmeinung Schule machen und schafft so langfristig mehr Planungssicherheit und Vertrauen in die Finanzwelt.
Staatliche Regelung bietet Verbrauchern Sicherheit
Experten sehen die staatliche Regulierung Kreditbörse als Resultat der aktuellen Vertrauenskrise von der die Finanzwelt seit längerer Zeit geprägt ist. Eine öffentliche Regulierungsbehörde bringt Sicherheit und Absicherung zugleich. Gerade im sensiblen Bereich der Immobilienkredite braucht der Verbraucher die Gewissheit, dass der gewährte Kredit nicht an einen Dritten verkauft werden kann. Darlehensnehmer, die bereits vor Inkrafttreten der staatlichen Regulierung einen Immobilienkredit abgeschlossen haben, wird angeraten, diesen durch eine Zusatzvereinbarung ergänzen zu lassen. In dieser sollte schriftlich fixiert werden, dass der bestehende Kredit nicht an einen Dritten verkauft werden darf. Dieser nachträgliche Zusatz kann zwar nicht rechtlich eingefordert werden, jedoch zeigt es das Interesse eines Kreditinstitutes an einer vertrauensvollen und transparenten Zusammenarbeit.